von indochris » 20.06.2004, 10:34
Hallo Reinert,
Deine Gewinne sind keine Kapitalerträge im Sinne der Steuer. Für die Gewinne ist nicht die Steuererklärungsanlage "KAP" zuständig, sondern "SO"
Das ganze fällt unter Einnahmen/Privat Veräußerungsgeschäfte.
Der Freibetrag beträgt 512 €, was darüber ist muß kpl. versteuert werden und wird Deinem zu versteuernden Einkommen dazugerechnet. Was man Steuerlich geltend machen kann: Eventuell der PC, die Flat Rate, nötige Zimmer, Einrichtungen...
Beispiel: Ich habe z.B. 35000 € Brutte Einkommen. Daraus ergibt sich dann ein zu versteuerndes Einkommen (nach den Abzug der Freibeträge und Sonderausgabe)von z.b. 27000€ davon bezahle ich normaler weise meine Streuern, als Angesteller. Auf diese 27000 € kommen jetzt meine Gewinne also wenn es 10000 € sind muß ich Steuern für 37000 € Einkommen bezahlen. Ich als verheirateter bezahle jetzt ca. 3000 € Lohnsteuern für 27000 € Einkommen ohne Gewinne aus dem Trading. Mit dem Trading sind es ca. 4200 - 4500 € bei 37000 € Einkommen. Ich muß also mit rund 1200 - 1500 € Nachzahlung rechnen.
Das ist aber bei jedem Steuerpflichtigen anders/neu zu berechenen. (mit Kinder, ohne Kinder, ledig, verheiratet, selbständig, Arbeitslos usw.) Hier kann Dir nur ein Steuerberater der davon was versteht weiterhelfen.
Grüße Indochris