Frage zu Steuern




Hier diskutieren wir die Grundlagen des Tradens.

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Beitragvon Gryf » 11.09.2006, 17:45

Einkommensteuervorrauszahlung habe ich gemeint.

Ich habe mal in irgend einen Forum gelesen, dass das Finanzamt dies von einen Trader verlangt hat.

Vieleicht hat der das als Selbständige Tätikeit angegeben um sich alle Unkosten geltend zu machen. Da habe ich keine Ahnung wieso.

Und ich hoffe doch dass ich für Forexgewinne keine Einkommensteuervorrauszahlung zu zahlen brauche.

Ich habe auch erfahren, dass Polen für Kapitalgewinne schon heute eine 19 Pauschalsteuer hat. Dazu zählen Akteingewinne und Optionen. Ob das auch für Forex gilt? Man kann sich dort angeblich die Verluste dazu noch die nächsten 5 Jahre lang abschreiben lassen aber dann nur bis 50% des Gewinns pro Jahr.

Und Hong Kong für Kapitalgewinne sogar steuerfrei sein soll.

Eine gute Profiseite für alle Steuerfragen in Deutschland:

http://www.answer24.de

Hat jemand noch was ähnliches wie die Seite oben?
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von Anzeige » 11.09.2006, 17:45

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Beitragvon Ecki » 11.09.2006, 19:10

Hi,
wenn man als Gewerbetreibender ein gutes Geschäftsjahr hatte und es sich dann bei der Einkommensteuererklärung für den besagten Zeitraum herrausstellt daß Steuern nachgezahlt werden müssen, wird man zwangsläufig für das darauffolgende Jahr zu Vorrauszahlungen " verdonnert". Auch wenn man weiß daß das folgende Jahr nicht so laufen wird. Daß Interessiert die nicht.
Als Privatmann mache ich meinen jährlichen EkSt-Ausgleich, gebe alle meine Einnahmen an ( egal woher ) und zahle , je nach sich daraus ergebenen Steuersatz, nach oder nicht.

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Beitragvon Gryf » 13.09.2006, 18:31

Ja klaro, aber wie gesagt, manche melden Trading Gewinne als Gewinne aus Selbständger Tätigkeit um sich alle Ausgaben geltend zu machen. Dann ärgern die sich, weil die Vorsteuer reinfalttert.
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Beitragvon Ecki » 14.09.2006, 09:07

Ja es macht bei Geldangelegenheiten immer Sinn sich vorher richtig zu informieren.

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Beitragvon etfrh » 31.12.2006, 13:34

Hallo,

zum Thema Selbstständigkeit und Finanzamt hab ich einen Text gefunden, den ich ganz hervorragend finde:




Finanzämter

Seit den Zeiten des Absolutismus ist viel Wasser den Rhein hinab geflossen. Damals konnte noch jemand unwidersprochen und, zunächst wenigstens, ungestraft sagen: ,,Der Staat bin ich¡` Heute heißt es schon eher ,,Wir sind der Staat¡` Wenn manche dieses ,,wir``, auswahlmäßig, ein wenig enger fassen, als das einmal angedacht war, dann ist das nicht mehr unwidersprochen möglich, nur noch ungestraft. Fortschritt auf der ganzen Linie, im Wettlauf zwischen Theorie und Praxis.
Ob Sie als potentieller Existengründer unseren Staat mehr aus einem Wir-Gefühl heraus betrachten, oder als Obrigkeit, ist einerseits Geschmacksache, andererseits sicher geprägt von Ihren persönlichen Erfahrungen und individuellen Beobachtungen. Wie Sie es auch betrachten, wenn Sie einmal in die Arena getreten sein werden, werden Sie neue Erfahrungen machen und Gelegenheit zu neuen Beobachtungen haben.
Das Finanzamt, seine Diener und seine Verhaltensweisen sind sozusagen der verlängerte Arm unseres Gemeinwesens. Dieser Arm wird Ihnen in Ihrer neuen, selbstgewählten Umgebung den einen oder anderen Vorhang beiseite schieben und so manchen überraschenden Einblick gewähren. Auf diese Weise wird er Sie in beeindruckender Weise bereichern, an Erfahrung versteht sich.
Einer ganz zentralen Erkenntnis sollten Sie sich keinesfalls verschließen: Extrem große Saurier sollen Teile ihres zentralen Nervensystems im Schwanz gehabt haben, aber kein bekanntes Wesen hat sein Gehirn, also seine entscheidungskompetente Institution, in einer seiner Gliedmaßen lokalisiert. Wenn Ihnen ein körperlich überlegener Bösewicht an die Gurgel gehen sollte, wissen Sie instinktiv und völlig richtig, daß Sie nicht mit dessen Hand an Ihrem Hals argumentieren können oder brauchen. Sie werden ihm in die Augen schauen und, soweit er Sie noch läßt, auf Ihn einreden. Sie werden versuchen Ihre Argumente dorthin zu plazieren, wo eine Entscheidung zu Ihren Gunsten fallen kann, in seinem Kopf. Wenn Ihnen das gelingt, haben Sie gewonnen. Es ist eine Frage von Sekundenbruchteilen, in denen sich der Griff um Ihren Hals lockert, wenn im Kopf erst einmal so entschieden ist.
So oder ähnlich hat mir als kleiner Junge jemand die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Jurisdiktion zu erklären versucht. Das Bild paßt auch irgendwie, auch wenn es ein wenig makaber ist und es in der Wirklichkeit unseres Staatswesens keineswegs so brutal zugeht. In Bezug auf die Finanzbehörden stimmt das Bild aber ganz und gar nicht. Hier haben Sie viel mehr ein Beispiel für eine eher organismus-untypische Besonderheit, daß nämlich das handlungshinterfragende Hirn, bleiben wir bei dem Bild des verlängerten Arms, im Oberarm sitzt. Alles aus einem Stück, sozusagen!
Überall, wo Geschäfte gemacht werden, kommt es auch mal zu Meinungsverschiedenheiten. Ausgetragen werden diese schon längst nicht mehr mit dem Knüppel. Wir haben uns an einen zivilisierten Umgang miteinander gewöhnt. Sogar der Umgang des Bürgers mit seinem Staat, und umgekehrt, verläuft nach akzeptablen Spiel- und Benimmregeln: Polizisten tragen ein Namensschild, sprechen sogar verdächtige und überführte Übeltäter mit ,,Sie`` an und wenn ein Verwaltungsbeamter einem Bürger unrecht tut, wird er sich dafür verantworten müssen. Ganz selbstverständlich ist, wenn ein Kunde, Lieferant, Mitarbeiter oder irgendein anderer Geschäftspartner hinsichtlich eines geschäftlichen Vorgangs anderer Auffassung ist als Sie, daß man zunächst in der unmittelbaren Erörterung eine Einigung zu erzielen versucht, sei es Konsens oder Kompromiss. Für die Fälle, in denen dies nicht gelingt, hat sich eine, im Ergebnis, ganz passable Streitkultur entwickelt: beide Parteien tragen ihre Argumente einer neutralen, richterlichen Instanz vor, die den Streit mehr oder weniger rasch und mehr oder weniger salomonisch beilegt.
Bedauerlich ist, daß sich diese Streitkultur - nicht anders, als das Kulturleben in unserem Land überhaupt - aus Kostengründen kaum noch jemand leisten kann. Bereits bei Bagatell-Größenordnungen, Streitwert oberhalb 10.000 DM besteht in unserem Land die Verpflichtung, einen der vielen Rechtsanwälte zu alimentieren. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte und - weil diese Spielregel für beide Streithähne gilt - auch der Vierte.
Anders ist es bei einer Meinungsverschiedenheit, die Sie möglicherweise als Unternehmer mit Ihrem Finanzamt haben werden. Gehen Sie getrost davon aus, daß es recht hat, wie gut auch Ihre Argumente sein mögen. Sie werden erst viel später, und auch nur vielleicht, Gelegenheit haben, Ihre Argumente einem Richter vorzutragen.
Eine Fristversäumnis bei der Abgabe einer Erklärung oder, noch schlimmer, bei einer Zahlung, zieht einen ,,Säumniszuschlag`` nach sich. Zugegeben, bevor der Arm unseres Gemeinwesens auf diese Weise zuschlägt, haben Sie die Chance, mit einer freundlich vorgetragenen Bitte, die Unbill zu verzögern oder gar abzuwenden. Eine diesbezügliche Bitte und Hoffnung auf Einsichtsfähigkeit ist jetzt aber unmittelbar mit der Faust vorzutragen.
Beim auferlegten ,,Zwangsgeld`` stehen Ihre Chancen auf Einsicht merklich schlechter. Warum Sie in Verzug sind, interessiert an dieser Stelle in der Regel niemanden mehr, es sei denn, sie haben einen der wenigen, freundlich aufgeschlossenen Menschen im Amt als Sachbearbeiter erwischt. Wenn Ihr Name den richtigen Anfangsbuchstaben hat, kann das tatsächlich passieren.
Passiert das aber nicht, werden Sie eine überraschende Erfahrung machen, eine Überraschung, die Sie so nie für möglich gehalten hätten: Ihr Konto wird abgeräumt oder der Gerichtsvollzieher steht mit einem Dokument in Ihren Räumen und pfändet. Ohne Vorwarnung und ohne Gerichtsbeschluß. Das geschieht plötzlich und ohne, daß Sie zuvor Gelegenheit gehabt hätten, einer neutralen Institution gegenüber Ihre abweichende Auffassung von der Angelegenheit argumentativ zu untermauern.
Ihnen liegt kein Mahnbescheid vor und es wurde auch kein Vollstreckungsbescheid gegen Sie erwirkt. Im Zusammenhang mit Ihrer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt hat ein Richter nichts zu schaffen, niemand verschafft Ihnen Aufschub. Sie sind der unmittelbaren Gewalt ohne Aufschub und einigermaßen gnadenlos ausgeliefert. Sie machen eine interessante Erfahrung zum Thema der Gewaltenteilung als Grundlage und Garant der freiheitlichen Grundordnung im Rechtsstaat. Der Exekutor schreitet nach dem Vorwurf unmittelbar zur Tat. Sie müssen wissen, in Steuerangelegenheiten gibt es eine eigene Finanzgerichtsbarkeit. Sozusagen das Hirn im Oberarm.
Auch das bewährte Mittel hartnäckiger Gläubiger, vom Schuldner die Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse, Bankverbindungen und Versicherungsverhältnisse per eidesstattlicher Versicherung zu verlangen, steht den Damen und Herren von den Finanzbehörden unmittelbar und ohne den Umweg eines Mahnverfahrens und ohne einen richterlichen Beschluß zur Verfügung. Wenn es dem Fiskus paßt, wird der Schuldner sogar im Vier-Wochen-Rhythmus zu einer entsprechenden Erklärung gedrängt. Hat das Finanzamt erst einmal den Eindruck gewonnen, der Schuldner müsse einen bestimmten Betrag, ohne Wenn und Aber, abliefern, dann kommt es vor, daß man bei der Festsetzung der Höhe sogar übersieht, daß die auf dem beschlagnahmten Konto auflaufende Beträge Mehrwertsteuer enthalten und deswegen nur zum Teil Erlöse des belangten Betriebes sind.
Jedem Privatschuldner steht ein, zwar knapp bemessener, aber unstreitiger, Anteil seines Arbeitseinkommens als unpfändbarer Teil zu; den läßt jeder Gläubiger seinem Schuldner, ohne daß dieser eigens darum kämpfen müßte. Jedes Gericht regelt das unter Anerkennung der angemessenen Bedürfnisse auf der Basis der Zivilprozeßordnung. Wenn das Finanzamt bei Ihnen als Unternehmer jemals zugreifen sollte, sieht das ganz anders aus. Es ist dem Finanzamt ziemlich gleichgültig, ob Sie noch Ihre Miete bezahlen können und ob Ihre Kinder ausreichend zu essen haben. In dieser Situation kann es lange dauern, bis sich der Griff um Ihren Hals lockert, möglicherweise zu lange.
Sollten in einer Situation angespannter Liquidität Ihre Konten gesperrt sein und vorhandene oder eingehende Gelder abgeschöpft oder abgefangen werden, kann das existenzbedrohende Folgen haben. Üblicherweise nimmt das Finanzamt in dieser Situation nicht die geringste Rücksicht auf die Überlebensfähigkeit Ihres Betriebs. Auf diese Weise ist schon manches Huhn geschlachtet worden, das eigentlich hätte Eier legen können. Erwarten Sie von der Finanzbehörde nicht Nachsicht, wenn es um Geld geht. Erwarten Sie von niemandem Vernunft, wenn es um Macht geht, schon gar nicht, wenn Sie der Schwächere sind.
Damit Ihnen derartige, unmittelbare Existenzbedrohungen erspart bleiben, wird man Ihnen die Dienste eines Steuerberaters dringend anraten. Diesem Vorschlag zu folgen, wird zweckmäßig sein, denn alles, was in unserem Land mit betrieblichen Steuern zu tun hat, ist einigermaßen kompliziert. Die Dienste solcher Ratgeber in unvertrautem Gelände mögen durchaus nützlich und hilfreich sein, sie sind aber auch kostspielig. Vielleicht ist das der Grund, weshalb erstaunlich viele Finanzbeamte irgendwann den Beamtenrock ausziehen (der zwar warm hält, aber auch eng ist), um in das Lager der besser verdienenden Steuerberater zu wechseln. Freunde läßt man nicht im Stich und so sorgt der Souverän unseres Volkes dafür, daß man sich auch weiterhin gegenseitig braucht.
,,Was Du auch tust, tue es gründlich und sei Dir klar darüber, wohin es führen kann`` war schon im alten Rom ein gängiger Tip zur Bewältigung des Alltags. Man muß das Schlechte nicht erwarten, wenn man sich darauf vorbereitet. Schiffe nehmen schließlich auch Rettungsboote mit, ohne sie brauchen zu wollen.
Es ist gut, wenn man weiß, worauf man sich einläßt. Auch die Bemühung eines Steuerberaters enthebt Sie nicht aller Risiken in der Zusammenarbeit mit dem Finanzamt. Es kann Ihnen sogar passieren, daß Sie von beiden Seiten bedrängt werden. So ist ein Fall kürzlich bekannt geworden. Folgendes ist passiert: Der Hauptkunde eines kleinen Dienstleistungsbetriebs fällt wegen Konkurses aus. Die ausfallenden Forderungen und die schlechte Zahlungsmoral weiterer Kunden führt, vor dem Hintergrund hoher laufender Kosten (Personal, Miete, Leasing), geradewegs in die Zahlungsunfähigkeit. Mit der Buchhaltung und mit allen Steuererklärungen ist seit mehreren Jahren ein Steuerberatungsbüro beauftragt. Wegen der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit kann die Rechnung des Steuerberaters vom Mandanten nicht mehr bezahlt werden. Daraufhin stellt der Steuerberater, verständlicherweise, seine Arbeit ein, wozu üblicherweise auch Anträge auf Fristverlängerung, Stundung, Teilzahlung usw. gehören.
Obwohl nichts mehr zu holen ist, entläßt das Finanzamt keineswegs den Pleitier nach seiner Pleite aus dessen Pflicht, die noch ausstehenden Steuererklärungen abzugeben. Weil er sich die Dienste des Steuerberaters nun nicht mehr leisten kann, will er, notgedrungen, die Erklärungen selber erstellen. Dazu braucht er aber die Abschlußwerte vom Vorjahr und die Belege des offenen Zeitraums. Diese wiederum liegen beim Steuerberater, der seinerseits, wegen der offenen Forderungen gegen seinen Mandanten, ein Herausgabe-Verweigerungsrecht geltend macht. Wegen der fehlenden Unterlagen kann der Steuerschuldner die fehlenden Erklärungen weder ausarbeiten, noch beim Finanzamt abgeben. Wegen der zwangsläufig verstreichenden Zeit vergrößern sich die Fristversäumnisse. Das Finanzamt berechnet Säumniszuschläge, Zwangsgelder und droht mittlerweile, das war der Stand zum Redaktionsschluß dieses Büchleins, mit Steuerschätzung und strafrechtlichen Schritten.
,,Steuerschätzung`` meint nicht das, was man landläufig unter dem Wort zu verstehen glaubt. Hier bemüht sich niemand darum, einen Wert zu finden, der ,,schätzungsweise`` dem tatsächlichen Wert möglichst nahe kommt, gar mit der Möglichkeit einer gleichgewichtigen Plus- oder Minusabweichung. Steuerschätzung heißt, daß das Finanzamt die Steuerschuld festsetzt und zwar in einer Höhe, die dem Steuerschuldner oft hören und sehen vergehen läßt. Schätzung hat immer etwas mit Regellosigkeit, Willkür zu tun.
Man mag darüber spekulieren, wie dieser Fall schließlich ausgehen wird. Eines ist aber sicher: Es wird Leerlauf bei Gericht und im Finanzamt produziert, es wird ,,schlechtem Geld`` ,,gutes (Steuer-) Geld`` hinterhergeworfen und schließlich wird ein totes Kaninchen noch einmal erschossen.
Wenn Sie weder mit Zahlungen in Verzug geraten, noch die erforderlichen Steuervoranmeldungen, noch die verlangten Steuererklärungen zu spät abgeben, haben Sie mit dem Finanzamt keinen Ärger zu erwarten. Was viele zu unrecht schreckt, ist die zu erwartende, regelmäßige Betriebsprüfung. Je nach Betriebsgröße sind die Zeiträume unterschiedlich, nach denen Sie ein Prüfer des Finanzamts in Ihren Räumen aufsucht. Zwei bis drei Tage wird er oder sie, bei Ihnen bleiben und in aller Ruhe und gründlich, jeden Beleg des zu prüfenden Zeitraums umdrehen. Es werden Zuordnungen, richtige Verbuchung und korrekte Abrechnung geprüft. Die sich aus Fehlbehandlungen einzelner Posten (es gibt erfahrungsgemäß keine absolut fehlerfreie Betriebsbuchhaltung) ergebenden Fehlberechnungen werden sorgfältig notiert. Die zu Ihren Gunsten ebenso, wie die zu Ihrem Nachteil. Zum Schluß wird saldiert, und wenn keine ,,Tricks`` für eine Bereicherung erkennbar geworden sind, bekommen Sie nach ein paar Tagen den Abschlußbericht. Eine Faustregel sagt, daß ein Prüfer immer wenigstens sein Honorar ,,findet``. Richten Sie sich also klugerweise immer auf eine Nachzahlung ein, wenn sie niedriger ausfällt, als Sie angenommen haben, ist das einer der seltenen Gründe zur Freude, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Finanzamt begegnen.
Wenn Sie von Bediensteten der Finanzbehörden Verständnis für außergewöhnliche Schwierigkeiten erwarten oder hoffen, daß sie zwingende Gründe für Ihr Fristversäumnis nachvollziehen können, dann sollten Sie wissen, daß Sie Ihre Gesprächspartner damit möglicherweise überfordern. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben eine geregelte Arbeitszeit, ausreichend Urlaub und an den meisten Tagen pünktlich Feierabend. Sie atmen zwar die selbe, schlechte Luft wie Sie, leben aber dennoch in einer völlig anderen Welt.


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