Message aus dem anderen Forum i.S. Neuimex.
Ich setz die mal 1zu1 hier rein, dann kann sich jeder selbst sein Bild machen.
Grüße
PiluV
@ alle
Hallo Leute,
ich habe heute die EBK direkt kontaktiert und um Informationen gebeten was den Fall "Neuimex" angeht. Folgende Antwort habe ich bekommen.
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Sehr geehrter Herr Judt
Die Firma Neuimex Asset Management AG hat keine Bewilligung der Eidg. Bankenkommission (EBK) zur Ausübung einer Tätigkeit im Finanzbereich der Schweiz erhalten und wird nicht von der EBK beaufsichtigt.
Besteht Anlass zur Vermutung, dass eine bewilligungspflichtige Tätigkeit vorliegen könnte, trifft die EBK entsprechende Abklärungen und ergreift die notwendigen Massnahmen zur Wiederherstellung der Rechtmässigkeit. Aufgrund uns vorliegender Informationen hat daher die EBK eine Untersuchung bei der Neuimex Asset Management AG eingeleitet und einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt. Untersuchungsmassnahmen werden üblicherweise von Beauftragten der EBK ausgeführt. Diese Untersuchung ist nach wie vor im Gange. Aufgrund dieser Massnahme musste die Handelstätigkeit der Gesellschaft Neuimex Asset Management AG vorübergehend eingestellt werden. Für weitergehende Informationen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Neuimex Asset Management AG zu wenden.
Erwähnen möchten wir auch ganz generell, dass Sie zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche - wie zum Beispiel eventueller Forderungen an die Neuimex Asset Management AG in Zusammenhang mit schlechter Verwaltung - den Zivilweg einschlagen müssten (Zivilrichter). Ein Eingreifen der EBK dient primär dem Schutz des Finanzplatzes und der Anleger, kann jedoch nicht zivilrechtliche Erwartungen an Schadenersatzansprüche erfüllen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Auskünfte weiterhelfen werden. Weitere Angaben können wir im Moment aufgrund der Sachlage und der noch ausstehenden Ergebnisse nicht machen.
Mit freundlichen Grüssen
Sekretariat der
EIDG. BANKENKOMMISSION
sig. Tanja Kocher sig. Christina Bürgi
Leiterin Kommunikation/Medien Kommunikation/Medien
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